Alfons Schuhbeck: Trotz Hafturteil weiter in Freiheit

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Alfons Schuhbeck bleibt trotz abgelaufener Haftunterbrechung weiterhin auf freiem Fuß. Der 76-jährige Starkoch, der wegen Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung und Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von über vier Jahren verurteilt wurde, muss seine Haftstrafe aktuell nicht antreten. Die Haftunterbrechung, die aus gesundheitlichen Gründen gewährt wurde, wäre eigentlich am 15. September 2025 ausgelaufen, doch die Staatsanwaltschaft München I hat bestätigt, dass die medizinische Behandlung von Schuhbeck außerhalb des Gefängnisses noch nicht abgeschlossen ist.

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Haftunterbrechung aufgrund schwerer Krankheit

IMAGO / SMITH
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Alfons Schuhbeck leidet an Krebs, der operativ nur teilweise entfernt werden konnte und bereits die Lymphknoten befallen hat. Aufgrund der Schwere seiner Erkrankung kann die notwendige medizinische Behandlung im Gefängnis aktuell nicht gewährleistet werden. Deshalb wird geprüft, ob und wie die Behandlung hinter Gittern fortgesetzt werden kann. Bis zu einer endgültigen Entscheidung muss Schuhbeck nicht in Haft zurückkehren und wird derzeit weiterhin außerhalb der Justizvollzugsanstalt behandelt. Die Haftunterbrechung ist zwar offiziell bis Mitte September befristet gewesen, wurde aber faktisch verlängert, da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.

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Verurteilung und Schuldenlast

IMAGO / LINDENTHALER
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Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Juli zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Strafe umfasst seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung sowie neue Anklagen wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs. Schuhbeck hat die Vorwürfe eingeräumt und sich öffentlich entschuldigt. Seine Unternehmen, darunter Restaurants, ein Gewürzladen und ein Partyservice, hinterlassen einen Schuldenberg von rund 27 Millionen Euro, von denen voraussichtlich nur ein Bruchteil zurückgezahlt werden kann.

Ausblick auf weitere Verfahren und mögliche Rückkehr ins Gefängnis

IMAGO / SMITH
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Neben der aktuellen Strafe steht Schuhbeck ein weiterer Prozess wegen Subventionsbetrugs bevor, der getrennt von der laufenden Haftvollstreckung behandelt wird. Sollte sich sein Gesundheitszustand verbessern, muss Schuhbeck seine Haftstrafe fortsetzen und zurück ins Gefängnis. Bis dahin bleibt er auf freiem Fuß, schreibt an einem neuen Kochbuch und hofft, mit den Einnahmen zumindest einen Teil seiner Schulden begleichen zu können. Die Entscheidung über den weiteren Vollzug seiner Haft wird in den kommenden Wochen erwartet.

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