Die jüngst veröffentlichte Gehaltsliste des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sorgt erneut für Entrüstung und Faszination zugleich. Nie zuvor lag der Fokus so sehr auf den Summen, die Deutschlands mächtigste Medienmanager für ihre Arbeit erhalten – Zahlen, die nun schwarz auf weiß vorliegen und eine hitzige Debatte über Transparenz, Angemessenheit und Reformbedarf neu entfachen.
Ein seltener Blick hinter die Kulissen

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat zum Stichtag 26. Oktober 2025 seine Vergütungstabellen offengelegt – ein Schritt, der nach den Skandalen um Intransparenz dringend erwartet wurde. Erstmals stehen nicht nur Grundvergütungen, sondern auch Nebenleistungen prominent im Mittelpunkt. Beobachter sprechen von einem „Kulturwandel“, denn die Sender ziehen damit Konsequenzen aus dem Vertrauensverlust der vergangenen Jahre.
Die Zahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2024 und zeigen, wie groß die Bandbreite innerhalb der Senderfamilie tatsächlich ist. Während in der Basis deutlich gespart wird, bewegen sich die Chefetagen auf einem Level, das man eher bei DAX-Vorständen vermuten würde. Doch wer führt das Ranking wirklich an? – lassen Sie uns weiterschauen, denn dort wird es richtig spannend.
Weiter geht’s mit dem Blick auf die Spitzenplätze …
Die Spitze der ARD-Gehaltspyramide

Unangefochtener Spitzenverdiener bleibt Tom Buhrow: Der ehemalige WDR-Intendant kassierte im letzten Amtsjahr 427.900 Euro Grundvergütung. Damit legte er gegenüber 2023 noch einmal um rund 15.000 Euro zu und verteidigte souverän Platz 1.
Dicht dahinter rangiert SWR-Chef Kai Gniffke mit 392.530 Euro, gefolgt von ZDF-Intendant Norbert Himmler, der 382.560 Euro erhält. Erst auf Rang 4 taucht mit Joachim Knuth (NDR, 372.700 Euro) ein weiterer Intendant auf, bevor die Kurve spürbar abflacht. Überraschend: Die neue WDR-Intendantin Katrin Vernau liegt mit 348.000 Euro deutlich unter Buhrow – ein erster Indikator für sinkende Einstiegssummen.
Doch sind diese Summen wirklich so astronomisch, wenn man sie ins Verhältnis setzt? Schauen wir genauer hin …
Öffentlich-rechtliche Millionen? Der Vergleich

In einer aktuellen Studie der Zeppelin Universität landet das Median-Gehalt kommunaler Top-Manager bei etwa 250.000 Euro, während Sparkassen-Chefs mit knapp 380.000 Euro sogar noch vor einigen ARD-Intendanten liegen. Anders gesagt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bewegt sich im oberen, aber längst nicht im absoluten Gehaltshimmel des öffentlichen Sektors.
Trotzdem sorgen die veröffentlichten Zahlen für Unmut: Rundfunkbeitragszahler fragen, warum „Gebührenfernsehen“ seinen Spitzenverantwortlichen Summen zahlt, die sich dem halben Millionenniveau nähern. Mediengewerkschaften kontern, dass internationale Sender wie die BBC für vergleichbare Positionen noch deutlich mehr zahlen. Die Wahrheit liegt – wie so oft – in der Mitte, und doch bleibt die Symbolkraft der Zahlen enorm.
Bleibt nur die Frage: Welche Folgen ziehen Politik und Sender jetzt daraus?
Transparenz, Druck und Reformpläne

Bundesländer, die über den Rundfunkbeitrag entscheiden, wollen künftig Gehaltsobergrenzen verankern. Ein Vorschlag: Intendanten sollen höchstens das Doppelte des jeweiligen Ministerpräsidentengehalts verdienen – das würde Buhrow & Co. spürbar nach unten drücken. Im Gegenzug pochen die Sender darauf, dass sie nur mit konkurrenzfähigen Vergütungen internationale Talente gewinnen können.
Gleichzeitig erarbeitet die ARD eine verbindliche Governance-Richtlinie, in der Boni, Dienstwagen und Nebentätigkeiten strenger reglementiert werden sollen. Die neue Transparenzoffensive ist also nicht das Ende der Debatte – sie ist ihr Anfang. Denn eines steht fest: Die Veröffentlichung der Gehälter hat einen Stein ins Rollen gebracht, der so schnell nicht mehr zum Stillstand kommen wird.
Die Diskussion ist damit längst nicht beendet.

