Helene Fischer vor Gericht – der Prozess sorgt für Diskussionen

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Ein juristischer Streit um Helene Fischer sorgt derzeit für enorme Aufmerksamkeit.

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Darum geht es im KI-Streit

Image: IMAGO / IMAGO / Bildagentur Monn
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Ein Urteil aus München sorgt in der Musikbranche für Aufsehen. Das Landgericht München I hat im Streit zwischen der GEMA und dem US-Unternehmen Suno zugunsten der Verwertungsgesellschaft entschieden.

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Im Kern geht es um den Vorwurf, dass der KI-Musikgenerator geschützte Songs ohne Lizenz als Trainingsmaterial genutzt haben soll.

Anschließend seien daraus neue Stücke entstanden, die den Originalen teils sehr stark ähnelten. Für die GEMA ist das ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen unlizenzierte KI-Nutzung.

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Helene Fischer spielt zentrale Rolle

Image: IMAGO / IMAGO / Funke Foto Services
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Besonders brisant: Helene Fischer wurde in dem Verfahren zu einem wichtigen Beispiel. Die GEMA gab auf dem Suno-Portal einen Liedtext der Sängerin ein und ließ daraus einen neuen Song erzeugen.

Das Ergebnis soll nach Angaben von Gerichtssprecherin Cornelia Kallert kaum von den Originalen zu unterscheiden gewesen sein.

Betroffen war unter anderem Helene Fischers Hit „Atemlos durch die Nacht“. Doch auch weitere bekannte Songs standen im Mittelpunkt des Verfahrens.

Auch internationale Hits betroffen

Neben Helene Fischers Musik ging es laut den Angaben auch um Titel wie „Rasputin“, „Daddy Cool“, „Forever Young“, „Big in Japan“ und „Mambo No. 5“.

Das Material soll direkt von YouTube stammen. Das Gericht wertete sowohl das Training der KI als auch die später erzeugten Ergebnisse als Urheberrechtsverletzung.

Damit macht das Urteil deutlich: KI-Anbieter dürfen geschützte Musik nicht einfach als Grundlage verwenden, ohne die Rechteinhaber einzubeziehen.

Peter Maffay reagiert erleichtert

Image: IMAGO / IMAGO / Future Image
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Auch Peter Maffay war zur Urteilsverkündung nach München gereist. Für den Musiker geht es dabei um mehr als nur juristische Details.

Er betont, was menschliche Musik für ihn von künstlich erzeugten Songs unterscheidet. Gegenüber „Bild“ sagte er: „KI kann nicht schwitzen, kann nicht weinen. Das ist eine humane Qualität.“

Mit diesen Worten bringt Maffay auf den Punkt, warum viele Künstler den Umgang mit KI-Musik kritisch sehen. Für sie geht es um Kreativität, Emotion und faire Vergütung.

Suno soll zahlen und Nutzung unterlassen

Nach dem Urteil muss Suno die beanstandeten Vervielfältigungen künftig unterlassen. Außerdem soll das Unternehmen der GEMA Schadensersatz zahlen.

Wie hoch dieser Schadensersatz ausfallen wird, steht noch nicht fest. Klar ist aber: Das Urteil könnte weitreichende Folgen für KI-Musikgeneratoren haben.

Suno will die Entscheidung allerdings nicht einfach akzeptieren. Der Konzern prüft nach eigenen Angaben alle Optionen – einschließlich einer möglichen Berufung.

GEMA kämpft für Rechte der Musiker

Die GEMA war bereits Anfang 2025 gegen Suno vorgegangen. Der Vorwurf lautete schon damals, dass geschützte Musik ohne Zustimmung genutzt worden sei, um neue Songs zu erzeugen.

GEMA-Chef Tobias Holzmüller sagte dazu: „KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell davon.“

Die GEMA vertritt in Deutschland die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen. Mit dem Münchner Urteil sieht sie sich nun deutlich gestärkt. Für Künstler wie Helene Fischer, Peter Maffay und viele andere könnte die Entscheidung ein wichtiges Signal sein: Auch im KI-Zeitalter gelten Urheberrechte weiter.

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