Hinter den romantischen Hofbildern von „Bauer sucht Frau“ soll es deutlich strenger zugehen, als viele Fans wohl vermuten. Ein Bericht über interne Regeln zeichnet das Bild eines Vertragswerks, das Bewerberinnen und Bewerbern schon vor dem ersten Drehtag klare Grenzen setzt – und genau diese Details machen den Fall jetzt so brisant.
Schon vor dem Dreh beginnt die strenge Auswahl

Für viele Singles ist „Bauer sucht Frau“ die Chance, im Fernsehen die große Liebe zu finden. Doch bevor eine Kandidatin oder ein Kandidat tatsächlich vor die Kamera darf, müssen offenbar umfangreiche Regeln akzeptiert werden.
Wie die „Bild“ unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Vertrag berichtet, müssen die potenziellen Teilnehmer zahlreiche Bedingungen erfüllen.
Demnach spielt bereits die persönliche Vergangenheit eine wichtige Rolle.
Spätestens zum Beginn der Dreharbeiten soll ein aktuelles Führungszeugnis vorgelegt werden müssen.
Außerdem müssten Bewerberinnen und Bewerber bestätigen, dass sie nicht vorbestraft seien und aktuell auch nicht gegen sie ermittelt werde.
Doch damit offenbar nicht genug.
Auch ein weiterer, auf den ersten Blick ungewöhnlicher Punkt soll vor einer Teilnahme überprüft werden.
Dabei geht es um sichtbare Merkmale auf dem Körper der Kandidatinnen und Kandidaten.
Denn offenbar können sogar Tätowierungen darüber entscheiden, ob jemand bei der beliebten Kuppelshow dabei sein darf.
Auch Tätowierungen werden offenbar überprüft

Laut dem Bericht soll vor der endgültigen Zusage auch ein Tattoo-Check stattfinden.
Dabei geht es offenbar vor allem um mögliche extremistische Symbole oder Motive.
Wer entsprechende Tätowierungen auf der Haut trägt, könnte demnach aus der Produktion ausgeschlossen werden.
Die Überprüfung der Kandidatinnen und Kandidaten scheint damit deutlich über die üblichen Fragen zu Beruf, Privatleben und Liebesstatus hinauszugehen.
Denn natürlich spielt auch eine weitere Voraussetzung eine entscheidende Rolle.
Wer sich für „Bauer sucht Frau“ anmeldet, muss Single sein.
Sollte während der laufenden Dreharbeiten allerdings außerhalb der Sendung eine neue Partnerin oder ein neuer Partner kennengelernt werden, müsste die Produktion offenbar sofort darüber informiert werden.
Schließlich soll die Suche nach der Liebe im Rahmen des Formats stattfinden.
Auch zwischen den Personen, die später gemeinsam an der Sendung teilnehmen, gelten offenbar klare Vorgaben.
Vor dem Beginn der Dreharbeiten dürfe demnach kein Kontakt zueinander aufgenommen werden.
Doch selbst wenn die Funken während der Produktion tatsächlich überspringen, endet die Liste der Regeln offenbar noch lange nicht.
Frisch verliebte Paare müssen sich zurückhalten

Wenn bei „Bauer sucht Frau“ ein Paar zueinanderfindet, darf die neue Beziehung offenbar nicht sofort öffentlich präsentiert werden.
Nach dem Bericht müssen die Teilnehmer warten.
Bis zur Ausstrahlung der letzten Folge dürften sie sich demnach nicht gemeinsam in der Öffentlichkeit zeigen.
Damit soll offenbar verhindert werden, dass Zuschauer bereits vor dem Ende der Staffel erfahren, wie die Liebesgeschichte ausgegangen ist.
Die Spannung der Sendung soll bis zur Ausstrahlung erhalten bleiben.
Auch vor und während der Produktion gelten offenbar bestimmte Verhaltensregeln.
Ein entsprechender Verhaltenskodex soll nicht nur für die Zeit vor der Kamera gelten.
Auch der Umgang mit sozialen Medien wie Instagram werde offenbar geregelt.
Damit dürfte für die Teilnehmer genau festgelegt sein, was sie öffentlich über ihre Zeit bei „Bauer sucht Frau“ preisgeben dürfen und was nicht.
Auch beim Verhalten während der Dreharbeiten gibt es offenbar klare Grenzen.
So sollen illegale Drogen verboten sein.
Beim Alkohol gilt ebenfalls eine Einschränkung.
Übermäßiger Konsum sei während der Produktion demnach nicht erlaubt.
Besonders streng klingt jedoch eine weitere Regelung, die die Teilnehmer offenbar noch über viele Jahre begleiten kann.
Zehn Jahre lang soll Schweigepflicht gelten

Wie die „Bild“ weiter berichtet, enthält der Vertrag offenbar eine weitreichende Schweigepflicht.
Demnach dürften Details über die Produktion oder den Vertrag nicht einfach an außenstehende Personen weitergegeben werden.
Und diese Verpflichtung soll offenbar außergewöhnlich lange gelten.
Laut Bericht können die Teilnehmer bis zu zehn Jahre lang an die Schweigepflicht gebunden sein.
Auch Gespräche mit der Presse sollen offenbar nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
Wer Medienanfragen erhält, darf demnach nicht einfach eigenständig über Vertragsinhalte oder Abläufe der Produktion sprechen.
Zuvor müsste offenbar der Sender zustimmen.
Damit soll verhindert werden, dass vertrauliche Informationen aus dem Inneren der Produktion an die Öffentlichkeit gelangen.
Eine weitere Vertragsregelung betrifft offenbar mögliche rechtliche Schritte gegen die Sendung selbst.
Die Teilnehmer sollen dem Bericht zufolge nicht per Eilantrag verhindern können, dass die Produktion oder die spätere Ausstrahlung der Sendung fortgesetzt wird.
Allerdings bedeutet das offenbar nicht, dass sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausgeschlossen sind.
Rechtliche Schritte bleiben offenbar trotzdem möglich

Laut dem Bericht können Teilnehmer die Produktion oder Ausstrahlung der Sendung nicht kurzfristig durch einen Eilantrag blockieren.
Solche Regelungen seien bei Fernsehproduktionen und Reality-Formaten jedoch nicht grundsätzlich ungewöhnlich.
Bestimmte rechtliche Schritte bleiben demnach dennoch möglich.
So könnten beispielsweise Unterlassungs- oder Schadenersatzklagen weiterhin eine Option sein.
Neben den zahlreichen Verpflichtungen stellt sich natürlich auch eine weitere Frage: Bekommen die Teilnehmer für ihre Zeit bei der Produktion eigentlich Geld?
Auch dazu berichtet die „Bild“.
Demnach sollen Kandidatinnen und Kandidaten eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Darüber hinaus würden offenbar weitere Kosten übernommen.
Dazu zählen nach den vorliegenden Informationen Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung.
Für die Teilnehmer soll die Suche nach der großen Liebe damit zumindest nicht zu einer finanziellen Belastung werden.
Zu den konkreten Details des Vertrags wollte sich RTL allerdings offenbar nicht öffentlich äußern.
Doch während die Diskussion über die Regeln hinter den Kulissen weitergeht, steht bereits das nächste Kapitel des beliebten Formats bevor.
Neue Bauern stehen bereits in den Startlöchern

Die umfangreichen Vertragsregeln geben einen seltenen Einblick in die Abläufe hinter einer großen TV-Produktion.
Von Führungszeugnissen über Tätowierungen bis hin zu Social-Media-Regeln und einer langjährigen Schweigepflicht: Wer bei „Bauer sucht Frau“ mitmachen möchte, muss sich offenbar auf zahlreiche Vorgaben einstellen.
Besonders die mögliche Schweigepflicht von bis zu zehn Jahren dürfte viele Zuschauer überraschen.
Auch die Tatsache, dass frisch verliebte Paare ihre Beziehung zunächst nicht öffentlich zeigen dürfen, soll offenbar verhindern, dass wichtige Entwicklungen der Sendung vorzeitig bekannt werden.
Finanziell erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten laut „Bild“ eine Aufwandsentschädigung. Auch Reise, Unterkunft und Verpflegung würden übernommen.
RTL selbst wollte sich zu den konkreten Vertragsinhalten nicht äußern.
Fest steht allerdings: Das Interesse an der Kuppelshow bleibt weiterhin groß.
Am Sonntag sollen die neuen Bäuerinnen und Bauern vorgestellt werden, die im kommenden Jahr bei „Bauer sucht Frau International“ auf Liebessuche gehen.
Welche Geschichten dort auf die Zuschauer warten und ob sich erneut Paare fürs Leben finden, wird sich dann erst vor der Kamera entscheiden.

